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Infografik: Auswirkungen des Rechts auf Vergessenwerden auf die Presse
Recht auf Vergessenwerden bei Google: Welche Auswirkungen auf die Presse?
Mit mehr als 21 000 Anmeldungen in weniger als 3 Monaten auf Forget.me konnte Semji die Typologie der vom Recht auf Vergessenwerden betroffenen Websites bestimmen. Wie reagiert Google auf Anfragen zu Presseseiten, zu Wikipedia oder auch zu sozialen Netzwerken? Welche Arten von Websites sind am häufigsten betroffen? Welche Domainnamen kommen am häufigsten vor?
Um diese Fragen zu beantworten, hat Semji eine Studie auf Basis von 10 787 URLs durchgeführt, die über Forget.me in 3 europäischen Ländern an Google gesendet wurden: Frankreich, Vereinigtes Königreich und Deutschland.

Verteilung der URLs nach Website-Typ

Man erkennt, dass die Presse nur sehr wenig von Anfragen zum Recht auf Vergessenwerden betroffen ist; diese Kategorie macht nämlich nur 3,6 % der Anfragen aus. Ebenso Wikipedia, das von 0,2 % der Anfragen betroffen ist.
Die Anfragen konzentrieren sich auf andere Arten von Websites. Tatsächlich betrifft 1/4 der Anfragen soziale Netzwerke und Blogs. Das erklärt sich häufig durch eine mangelnde Kenntnis der Datenschutzeinstellungen, durch Veröffentlichungen, die man bereut, oder auch durch Verleumdung zwischen Privatpersonen.
Verzeichnisse machen dennoch mehr als 14 % der Anfragen aus. Dabei handelt es sich um Personen, die keine privaten Informationen wie ihre Adresse oder ihre Telefonnummer im Internet veröffentlicht sehen möchten.
Prozentsatz der deindexierten URLs nach Website-Typ

Nur 0,3 % der URLs aus der Kategorie Presseseiten werden deindexiert. Wikipedia wiederum ist von keiner Deindexierung betroffen. Bei der Kategorie soziale Netzwerke erreicht man 8,4 %, bei Blogs jedoch nur 1,2 %.
TOP 5 der betroffenen Domainnamen nach Website-Typ

*google.com = Google + / Google Groups / Google Product Forum / Picasa / Google-Profil



Position der URLs nach Google-Seite: Seite 1, 2, 3 und mehr
Bertrand Girin, Präsident von Semji, hatte bei seiner Einladung zum Beratenden Ausschuss von Google am vergangenen 25. September in Paris die Bedeutung dieser Information hervorgehoben: „Die meisten Menschen wollen nicht, dass die Information vollständig gelöscht wird; was sie stört, ist, dass sie auf der ersten Seite steht […] es wäre interessant, die durchschnittliche Position der URLs zu kennen, wenn die Menschen die Anfrage zu ihrem Vor- und Nachnamen stellen.“

Man kann feststellen, dass sich 3/4 der von einer Deindexierungsanfrage betroffenen URLs auf den ersten 3 Google-Seiten der Suchergebnisse befinden.
*Von den 10 787 URLs dieser Studie wurden 891 URLs manuell von den Nutzern von Forget.me hinzugefügt, was uns daran hindert, ihre Position bei Google zu kennen. Deshalb fließen sie nicht in die folgende Berechnung ein.
Methodik
Für unsere Studie zu den Presseseiten haben wir die auf Wikipedia für Frankreich, das Vereinigte Königreich und Deutschland verzeichneten Nachrichten-Presseseiten verwendet, die hier eingesehen werden können:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Presse_en_France
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_newspapers_in_the_United_Kingdom
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Von
Equipe Semji


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