Das Privatleben schützen
Ihr Privatleben gehört Ihnen. Das ist das Gesetz, und es ist auch eine Tatsache. Anders als man denken könnte, entstehen die erlittenen Nachteile nicht systematisch durch andere. Sie sind tatsächlich der erste Akteur beim Schutz der Privatsphäre im Internet, bezogen auf die digitale Identität. Die ersten Informationen, die im Web stehen, haben Sie selbst preisgegeben, zum Beispiel über soziale Netzwerke. Genau diese enthalten die meisten Angaben über Sie, daher ist es wichtig, sehr wachsam zu sein, welche Elemente Sie dort veröffentlichen.
Es stimmt, dass der Schutz personenbezogener Daten im Internet derzeit im Zentrum aller Debatten steht, weil uns diese Websites relativ gesprächig über unser Privatleben machen. Wir veröffentlichen dort ebenso unsere Fotos wie unsere Gemütslagen. Wir erwähnen unsere Vorlieben und Präferenzen durch kleine Handlungen, so einfach wie das Drücken des Buttons „Gefällt mir“ auf einer beliebigen Seite. All das lässt sich wiederfinden und spricht über Sie, ohne dass Sie es merken. Was immer Sie auf solchen Seiten tun, riskieren Sie, dass diese Daten zu Zwecken verwendet werden, die Sie wahrscheinlich stören. Finden Sie daher zuerst Wege, Ihre Privatsphäre im Internet zu schützen.

Soziale Netzwerke richtig handhaben
Soziale Netzwerke sind an sich kein Übel. Es genügt, sie zu beherrschen und dort nicht irgendetwas ohne Nachdenken zu veröffentlichen. Solange Sie sich nur anmelden, ohne die geringste Handlung auszuführen, riskieren Sie tatsächlich wenig. Sobald Sie jedoch aktiv werden, können Sie von fast jedermann gesehen oder sogar ausspioniert werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet Sie daher, beim Veröffentlichen in sozialen Netzwerken entschieden zu sein. Wenn Sie einen wirksamen Schutz der Privatsphäre im Internet wollen, vermeiden Sie nach Möglichkeit sogar das Veröffentlichen von Fotos und begrenzen Sie Interaktionen so weit wie möglich, damit niemand die Gelegenheit hat, das gegen Sie zu verwenden.
Wissen Sie dennoch, dass Ihr Privatleben gesetzlich geschützt ist und dass niemand berechtigt ist, Ihre Daten zu nutzen, wenn sie Ihnen gehören, noch diffamierende Äußerungen über Sie zu machen.
Das Recht auf Vergessenwerden
Seit 2010 gibt es die Charta zum Recht auf Vergessenwerden, nach der sich die Daten, die man im Web veröffentlicht, leichter verwalten lassen, Missbrauch gemeldet werden kann und persönliche Angaben geschützt werden, die unter anderem von sozialen Netzwerken erfasst werden. Diese Charta wurde von mehreren Websites angenommen, etwa von Viadeo oder Copains d’avant, und sogar von Microsoft. Facebook und Google hingegen wollten diese Charta nicht unterzeichnen, obwohl sie an der Überlegung mitgewirkt haben, die sie ermöglicht hat.