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Das Recht auf Vergessenwerden im Internet - Semji

Das Recht auf Vergessenwerden im Internet

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 13. Mai 2014 verpflichtet Google, den Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union stattzugeben, die Links zu Dokumenten löschen lassen möchten, die « nicht mehr sachdienlich, veraltet oder anderweitig anfechtbar » sind. Dieses Urteil und seine Auswirkungen haben das Thema E-Reputation wieder auf die internationale Bühne gebracht, insbesondere mit einer starken Berichterstattung in der internationalen Massenpresse.

Seit der Entscheidung des EuGH erhält Google nach eigenen Angaben durchschnittlich 1.000 Löschanträge pro Tag und erwägt, Mitarbeitende einzustellen oder umzuschichten, um ein solches Volumen zu bewältigen.

Recht auf Vergessenwerden: der Ursprung des Falls

Im Jahr 2010 reichte ein spanischer Privatmann, Mario Gonzalez Costeja, bei der AEPD (der spanischen Datenschutzbehörde) eine Beschwerde ein, um nicht nur die Löschung (oder Anonymisierung) von amtlichen Bekanntmachungen (die eine seit Jahren beglichene Immobilienpfändung betrafen) zu erwirken, die auf der Website einer Tageszeitung veröffentlicht worden waren, sondern auch deren Entfernung aus dem Index der Suchmaschine Google.

  • Die AEPD wies den gegen die spanische Tageszeitung gerichteten Antrag zurück und wies Google an, die Links zu den strittigen Seiten zu entfernen, mit der Begründung, dass diese Indexierung das Grundrecht auf Datenschutz und die Würde der Personen im weiteren Sinne beeinträchtige.
  • Google legte bei der spanischen Gerichtsbarkeit Rechtsmittel ein, die den EuGH anrief, um zu klären, ob Google tatsächlich aufgegeben werden könne, die strittigen Hyperlinks zu entfernen, auf Grundlage der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Das Urteil des EuGH verpflichtet Google und andere Suchmaschinen, auf Antrag einer beliebigen Person aus der europäischen Öffentlichkeit Daten aus den vor dem Antrag liegenden Ergebnissen zu entfernen.

Recht auf Vergessenwerden: die Entschlüsselung

Da der Gerichtshof die Tätigkeit von Suchmaschinen als eine Verarbeitung personenbezogener Daten ansieht, gilt es, ein Gleichgewicht zwischen dem Recht der Internetnutzer auf Information und den Grundrechten (insbesondere die Achtung des Privatlebens und der personenbezogenen Daten) der Personen zu finden, deren Daten von der Suchmaschine verarbeitet werden. Das wirft jedoch auch Fragen auf:

  • die Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden (oder Recht auf Auslistung) im Internet: Die Suchmaschinen müssen in bestimmten Fällen Entscheidungen treffen und darüber befinden, ob ein Antrag berechtigt ist und ob die Auslistung dieses Links das Informationsinteresse der Internetnutzer nicht beeinträchtigt. Dafür hat Google eine Kommission eingerichtet, die aus 10 Sachverständigen besteht (Éric Schmidt, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Google, David Drummond, Vizepräsident und weltweiter Chefjurist bei Google, aber auch Personen von außerhalb Googles).
  • die Pressefreiheit: Der Gründer von Wikipedia, der in dieser Frage am schärfsten auftritt, ist der Ansicht, dass «Google zu zensieren bedeutet, die Presse zu zensieren». Diese Position ist zu relativieren, denn das Wesen des Rechts auf Vergessenwerden im Internet besteht im Schutz des Einzelnen und seines Privatlebens im digitalen Raum und ist nicht dazu bestimmt, die Presse mundtot zu machen. Man kann sich in der Tat die Frage stellen, welcher Anteil der Löschungen auf Presseseiten abzielt.

Recht auf Vergessenwerden: Wie hat Google auf die Entscheidung des EuGH reagiert?

Google hat am 29. Mai 2014 ein Formular eingerichtet, um die Anträge der Privatpersonen zu erleichtern und zu kanalisieren. Die Anträge werden selbstverständlich nicht sofort bearbeitet, da Google sie einzeln prüfen muss. Insbesondere muss das Unternehmen zwischen dem Recht einer Person auf Privatsphäre und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abwägen. Dafür soll es bereits Sachverständige eingestellt haben. Die Anträge sollen sich heute auf die Entfernung von nahezu 300.000 Links beziehen. Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich bilden das Spitzentrio der bei Google eingegangenen Löschanträge.

Recht auf Vergessenwerden im Internet: Was ist mit den anderen Suchmaschinen?

Die anderen Suchmaschinen bringen ebenso wie die Akteure der E-Reputation ihre Lösungen ein:

  • MICROSOFT hat einige Wochen nach Google sein Formular zur Beantragung der Entfernung von Suchergebnissen auf Bing gemäß der europäischen Regelung veröffentlicht. Das Formular fragt die Internetnutzer, die die Entfernung eines Suchergebnisses wünschen, ob sie irgendeine Rolle in einer Vereinigung, einem Unternehmen oder einer Körperschaft spielen, die auf der zu zensierenden Seite erwähnt wird, ob sie eine « Person des öffentlichen Lebens » sind und aus welchen Gründen sie diese Ergebnisse zensieren lassen möchten.
  • YAHOO soll ebenfalls dabei sein, eine Lösung für seine Nutzer zu entwickeln.

Recht auf Vergessenwerden: Was haben die außereuropäischen Länder vor?

Außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nimmt die Debatte über das Recht auf Vergessenwerden im Internet weltweit an Fahrt auf, mit einem besonders ausgeprägten Interesse in Nordamerika:

  • KANADA: Einige Anwälte glauben nicht, dass diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im kanadischen Recht Anwendung finden kann, weil die Charta der Rechte und Freiheiten die Meinungsfreiheit garantiert, nicht aber das Recht auf Vergessenwerden. Allen Mendelsohn, Anwalt aus Montreal, vergleicht die europäische Entscheidung mit der Bestrafung eines Bibliothekars für den Inhalt eines umstrittenen Buches. Er ist der Ansicht, dass « Kanada kaum ein Gesetz über das Recht auf Vergessenwerden verabschieden dürfte, da die kanadischen Gesetzgeber den Unterschied zwischen der Veröffentlichung eines Artikels und dem Link darauf anerkannt haben ». Im Jahr 2011 fällte der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung, die Websites von der rechtlichen Verantwortung für Hyperlinks zu diffamierenden Inhalten freispricht. Das Gericht erkannte an, dass « der Link nicht für die Diffamierung verantwortlich war, die sich am anderen Ende dieses Links befand ».
  • HONGKONG: Der Beauftragte Allan Chiang Yam-wang fordert ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information. « Als verantwortungsbewusstes Unternehmen sollte Google auch die Löschanträge aus anderen Regionen der Welt kennen, um deren Erwartungen an den Schutz der Privatsphäre zu erfüllen », sagt er. « Man muss diesen Menschen, die Opfer des Internets geworden sind, eine zweite Chance im Leben geben. Es geht aber nicht darum, die Geschichte neu zu schreiben. Herr Chiang wünscht sich einen nicht-juristischen Ansatz, um die Frage zu behandeln.

Recht auf Vergessenwerden: Wie sieht die Zukunft des Rechts auf Vergessenwerden aus?

Wir stehen beim Recht auf Vergessenwerden im Internet noch ganz am Anfang. Man wird abwarten müssen, bis die bekanntesten Suchmaschinen in der Lage sind, die Anträge optimal und einheitlich zu bearbeiten. Da Europa im Bereich des Rechts auf Vergessenwerden Vorreiter ist, muss es einen Zusammenhalt unter seinen Mitgliedstaaten zeigen, um andere Länder dazu anzuregen, diese neue Form der Internetgesetzgebung zu übernehmen.

Auf einer eher persönlichen Ebene sollte es vor allem alle Menschen dazu ermutigen, ihr Recht auf Privatsphäre sowie ihre personenbezogenen Daten besser zu beherrschen. Im Zeitalter von Big Data erscheint dies unerlässlich.

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Von

  • Equipe Semji

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